Insolvenz und Verwertung

Online-Versteigerung Insolvenzen

Aus Sicht der Verwertung: warum eine Versteigerung oft mehr bringt als der Direktverkauf.

Kurz gesagt

Bei der Online-Versteigerung aus einer Insolvenz gibt der Insolvenzverwalter einen Warenbestand zur Auktion. Statt einen Abnehmer zu suchen und zu verhandeln, ermittelt der Markt den Preis – öffentlich und nachvollziehbar.

WarumVersteigern statt verkaufen

Beim Direktverkauf steht immer die Frage im Raum, ob ein besserer Preis möglich gewesen wäre. Eine Auktion beantwortet sie: Der erzielte Preis ist der, den der Markt zu diesem Zeitpunkt hergibt – dokumentiert durch die abgegebenen Gebote.

Für die Rechenschaft gegenüber Gläubigern und Gericht ist das ein Unterschied.

AblaufWie wir die Verwertung abwickeln

Wir nehmen den Bestand auf, erstellen auf Wunsch Fotos und Artikelliste vor Ort, stellen die Auktion ein und wickeln Zahlung und Abholung ab. Die Ware bleibt bis zur Abholung an Ihrem Lagerort.

Sie legen einen Mindestpreis fest. Wird er nicht erreicht, entscheiden Sie innerhalb von 48 Stunden (Werktage), ob Sie das Höchstgebot dennoch annehmen. Bleibt eine Auktion ohne Zuschlag, entscheiden Sie über eine zweite und danach über eine dritte.

Häufige FragenOnline-Versteigerung Insolvenzen bei warenauktion.de

Was kostet die Verwertung?
Für Sie als Abgeber nichts. Unsere Provision von 15 % tragen ausschließlich die Käufer.
Wann wird ausgezahlt?
Der Käufer zahlt innerhalb von bis zu 14 Tagen nach Auktionsende; wir verwahren den Betrag treuhänderisch. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Ware übergeben oder abgeholt wurde.
Muss ich die Artikelliste selbst erstellen?
Nicht zwingend. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen, fotografieren die Ware und erstellen die Excel-Artikelliste. Das kalkulieren wir nach Standort und Aufwand.

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